Scheidung

Scheidung, was ist das überhaupt und was muss ich tun, wenn ich geschieden werden möchte? 
Sie leben bereits seit einiger Zeit getrennt? Dann ist es wohlmöglich Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen, und sich scheiden zu lassen. Spätestens jetzt ist es sinnvoll, sich von einem erfahrenen Scheidungsanwalt beraten zu lassen, damit die notwendigen Schritte geplant und eingeleitet werden können.
 
Was setzt die Scheidung voraus?
Nach dem deutschen Familienrecht kann eine Ehe dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Als gescheitert gilt vor dem Gericht eine Ehe dann, wenn das Trennungsjahr verstrichen ist, also wenn beide seit mindestens einem Jahr voneinander getrennt leben und beide geschieden werden wollen. Die Ehe gilt nach Ablauf des Trennungsjahres auch dann als gescheitert, wenn nur einer der Ehegatten geschieden werden möchte und sich endgültig von der Ehe abgewandt hat, so dass die Wiederherstellung der Ehe nicht zu erwarten ist. Spätestens nach einer 3-jährigen Trennung gilt die Ehe als gescheitert und wird geschieden, auch wenn einer der Ehegatten der Scheidung widerspricht. Nur in ganz besonderen Fällen kann eine Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden.
 
Was ist der Unterschied zwischen einer streitigen und einer einvernehmlichen Scheidung?

Von einer streitigen Scheidung spricht man, wenn sich beide Eheleute nicht einig sind, entweder über die Scheidung an sich, d.h. darüber, ob sie geschieden werden wollen, oder ob das Trennungsjahr eingehalten ist, oder aber es besteht Streit über Scheidungsfolgen, wie z.B. die Auseinandersetzung des Vermögens, Unterhaltsfragen etc. Haben Sie die Befürchtung, dass Ihre Scheidung streitig wird, sollten Sie auf jeden Fall frühzeitig einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen.

Eine einvernehmliche oder unstreitige Scheidung liegt vor, wenn sich beide Eheleute über die Scheidung einig sind und kein Streit (mehr) über die Scheidungsfolgen besteht.

Was wird in einem Scheidungsverfahren außer der Scheidung sonst noch geregelt?

Neben der Scheidung der Ehe an sich wird ab einer Ehedauer von 3 Jahren von Amts wegen, d. h. automatisch ohne gesonderten Antrag, vom Gericht auch der sog. Versorgungsausgleich mitgeregelt. Dauerte die Ehe kürzer als 3 Jahre, kann ein Antrag auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs gestellt werden. Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehe von beiden Ehegatten erwirtschafteten Rentenanwartschaften unter diesen aufgeteilt.

Es können im Scheidungsverfahren auch sog. Verbundverfahren, z.B. zu Unterhaltsfragen oder die Vermögensauseinandersetzung, geführt werden. Es handelt sich hierbei um Angelegenheiten, die gerichtlich geklärt werden müssen, bevor die Scheidung ausgesprochen werden kann. Hier müssen über einen Anwalt entsprechende Anträge gestellt werden.

Braucht man einen Anwalt für die Scheidung?
Es ist gesetzlich geregelt, dass im Scheidungsverfahren die sog. Anwaltszwang herrscht. Einen Antrag kann im Scheidungsverfahren nur ein Rechtsanwalt stellen. Sofern der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen will, benötigt er für diese Zustimmungserklärung keinen eigenen Rechtsanwalt. Es kann daher die Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt durchgeführt werden.
Sofern sich beide Ehegatten einig sind, können sie sich die entstehenden Rechtsanwaltskosten teilen, so dass die Scheidung für beide günstiger wird.
Es gibt aber keinen gemeinsamen Rechtsanwalt. Rechtsanwalt ist berufsrechtlich daran gehindert, beide Beteiligten im Scheidungsverfahren zu vertreten. Er wird also immer nur die Interessen seines Mandanten vertreten, nicht die des anderen Beteiligten.
 
Was ist eine online-Scheidung?

Grundsätzlich ist es erforderlich, zum Anhörungstermin zur Scheidung bei Gericht persönlich zu erscheinen. Diese Anhörung kann auch per Videokonferenz nach § 128 a ZPO erfolgen, sofern das Gericht über die erforderliche technische Ausstattung verfügt und der zuständige Richter bzw. die zuständige Richterin sich darauf einlässt. Dank Corona hat bei den Gerichten hierzu - leider nur teilweise - ein Umdenken stattgefunden; es bleibt zu hoffen, dass sich diese Entwicklung fortsetzt. Zum Teil wurden Scheidungen pandemiebedingt auch im schriftlichen Verfahren gemäß § 113 FamFG i.V.m. § 128 II 1 ZPO durchgeführt, dies ist aber die Ausnahme.

Besprechungstermine führe ich üblicherweise persönlich in unseren Büroräumen durch. Selbstverständlich können Sie davon abweichend mit mir gern sämtliche Kommunikation per E-Mail/Telefon/Videokonferenz führen, so dass eine Anreise nicht zwingend erforderlich ist.

Die Kosten einer "normalen" Scheidung und einer online-Scheidung unterscheiden sich bis auf eventuelle Fahrtkosten nicht.

Welche Kosten entstehen für die Scheidung?

Bei einer Ehescheidung entstehen Gerichts- und- Rechtsanwaltskosten. Die Höhe der Kosten sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) geregelt und richten sich nach dem Verfahrenswert, der vom Gericht festgesetzt wird. Der Wert der Scheidung bemisst sich nach dem dreifachen monatliche Nettoeinkommen beider Eheleute und - sofern vorhanden - nach dem Vermögen der Eheleute, das nach Abzug von Freibeträgen meist zu 5% bei der Bestimmung des Verfahrenswertes berücksichtigt wird. Für den Versorgungsausgleich gilt ein Mindestwert von 1.000,00 €, ansonsten bestimmt sich dieser anhand eines Prozentsatzes des Wertes der Ehesache. Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gern. Die gesetzlichen Kosten dürfen übrigens nicht unterschritten werden und fallen bei jedem Anwalt - auch bei einer online-Scheidung - mindestens in dieser Höhe an.

Die Gerichtskosten werden den Beteiligten am Ende des Verfahrens jeweils hälftig auferlegt. Der Ehegatte, der den Gerichtskostenvorschuss einzahlen musste, erhält dann eine entsprechende Erstattung. Die Anwaltskosten trägt derjenige, der den Anwalt beauftragt hat. Sofern bei einer unstreitigen Scheidung nur ein Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt, erforderlich ist, vereinbaren die Beteiligten oft eine hälftige Übernahme der Kosten, automatisch entsteht ein solcher Anspruch nicht.

Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?

Es kann nur schwer vorhergesagt werden, wie lange ein Scheidungsverfahren dauert. Das hängt von verschiedenen Dingen ab. Sind sich beide Ehegatten einig und das Verfahren wird unstreitig geführt, kann mit einer Zeitspanne von ca. 3 bis 8 Monaten gerechnet werden. Ein Scheidungsverfahren kann sich allerdings mehrere Jahre hinziehen, wenn massive Streitigkeiten bestehen.