Trennung

Was muss ich tun, wenn ich mich trennen möchte oder gerade getrennt habe?
Eine Trennung bedeutet einen großen Einschnitt in das Leben. Es sind viele Fragen zu klären, die Ihnen ein Anwalt im Familienrecht gern näher erläutert:
 
Habe ich einen Anspruch auf Unterhalt?

Bei einer Trennung ist das Einkommen der Familie aufzuteilen, damit alle auch nach der Trennung ein finanzielles Auskommen haben. Es sollte frühzeitig geprüft werden, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen und die Unterhaltsansprüche dann durchgesetzt bzw. auf die korrekte Höhe beschränkt werden.

- Ehegattenunterhalt
Verheiratete haben grundsätzlich einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Nach einer Trennung hat man einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Vereinfacht gesagt steht beiden Ehegatten jeweils die Hälfte des Familieneinkommens abzüglich der zuvor abzuziehenden Belastungen zu.
 
- Kindesunterhalt
Kinder haben einen Unterhaltsanspruch gegen beide Eltern. Wenn die Kinder hauptsächlich beim einem Elternteil sind, erbringt dieser Elternteil den Unterhalt durch Erziehung und Pflege der Kinder. Gegen den anderen Elternteil besteht ein Anspruch auf sog. Barunterhalt, also auf Geld. Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich nach den Einkommensverhältnissen des Barunterhaltsverpflichteten.
 
Das Kindergeld steht beiden Elternteilen jeweils hälftig zu. Der Barunterhaltsverpflichtete erhält seinen Anteil dadurch, dass der den Unterhaltsbetrag um das hälftige Kindergeld mindern kann.
 
Was muss ich tun, um Unterhalt zu bekommen?
Wichtig: Rückwirkend kann ein Anspruch auf Unterhalt nur ab dem Zeitpunkt durchgesetzt werden, ab dem der Unterhaltsverpflichtete weiß, dass er Unterhalt zahlen muss. Er muss daher wirksam in Verzug gesetzt werden. Damit hier keine Fehler passieren, die Sie teuer zustehen kommen, lassen Sie sich frühzeitig von einem Fachanwalt bzw. einer Fachanwältin im Familienrecht unbedingt beraten. 
 
Was ist mit unserer Wohnung?
Auch in Bezug auf die während der Ehe bewohnte Wohnung ergeben sich viele Fragen. Hierbei ist zu unterscheiden, ob Sie in einem Eigenheim oder in einer Mietwohung leben. Lassen Sie sich hier kompent anwaltlich beraten!
 
Hat die Trennung steuerliche Konsequenzen?
Eine Trennung hat steuerliche Auswirkungen, ab dem 01. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres. Ab dann ist eine gemeinsame steuerliche Veranlagung nicht mehr möglich. Auch die Wahl der Steuerklassen 3 und 5 bzw. 4 und 4 ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
 
Was ist mit den Kindern?
Eine Trennung hat für die gemeinsamen Kinder immer erhebliche Konsequenzen. Am besten ist es hier, möglichst frühzeitig Hilfe von Beratungsstellen zu suchen, damit beide Eltern für die Kinder Eltern bleiben können und die Kinder möglichst wenig durch die elterlichen Konflikte belastet werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Sorgerecht und Umgangsrecht. .....