Versorgungsausgleich

Was ist ein Versorgungsausgleich und was sollte ich tun? 
 
Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit von beiden Eheleuten jeweils erwirtschafteten Rentenanwartschaften ausgeglichen. Das geshieht im Grundsatz dadurch, dass jeder Ehegatten von seinen sämtliche Rentenanwartschaften aus der Ehezeit dem anderen Ehegatten hältig übertragen muss. Im Ergebnis soll es so sein, dass beide Ehegatten mit denselben Rentenanwartschaften aus der Ehe gehen.
 
Muss ich den Versorgungsausgleich beantragen?
Wenn Ihre Ehe länger gedauert hat als 3 Jahre, dann wird das Gericht von sich aus den Versorgungsausgleich durchführen. War Ihre Ehe kürzer, passiert das nicht automatisch, aber der Versorgungsausgleich kann beantragt werden. Ob dies sinnvoll ist, sollte in einem Gespräch mit Ihrem Anwalt geklärt werde.
 
Was muss ich für den Versorgungsausgleich tun?

Zu Beginn des Scheidungsverfahrens wird das Gericht Ihnen Fragebögen übersenden, in denen alle Rentenversicherungen anzugeben sind, sei es die gesetzliche Rente, betriebliche Altersvorsorge, Lebensversicherungen auf Rentenbasis, eine Riesterrente o.ä. Wenn dem Gericht diese Fragebögen ausgefüllt vorliegen, wird es sämtliche Rentenversicherer um Auskunft bitten. Diese Auskünfte werden nach und nach übersandt und sollten - soweit dies möglich ist - auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere im Hinblick auf den Versicherungsverlauf geeprüft werden.

Anhand dieser Auskünfte weist das Gericht dann mit gerichtlichem Beschluss, der meist im Scheidungsbeschluss enthalten ist, die Rentenversicherer an, die Renten jeweils auszugleichen.

Können wir das auch abweichend davon selbst regeln?

Inwieweit eine besondere Regelung des Versorgungsausgleichs sinnvoll ist und wie diese rechtssicher getroffen werden kann, besprechen Sie mit Ihrem Anwalt.

 

Weitere Informationen zum Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie hier