Sorgerecht
Was bedeutet "Sorgerecht"?
Unter Sorgerecht versteht man die elterliche Sorge für minderjährige Kinder, es umfasst die Personen- und Vermögenssorge für das Kind. Personensorge ist das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu beaufsichtigen, es zu erziehen und über seinen Aufenthalt zu bestimmen. Vermögenssorge ist das Recht und die Pflicht, das Vermögen des Kindes zu verwalten. Sorgeberechtigte sind die gesetzlichen Vertreter des Kindes, d.h. sie können Willenserklärungen und Rechtshandlungen mit Wirkung für und gegen das Kind abgeben.
Was ist der Unterschied zwischen gemeinsamem und alleinigem Sorgerecht?
Verheiratete Eltern haben grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht. Dies ändert sich durch eine Trennung oder Scheidung auch nicht. Das gemeinsame Sorgerecht kann auch von unverheirateten Eltern vereinbart und ausgeübt werden.
Gemeinsam bedeutet, dass nur beide Eltern gemeinsam Entscheidungen für das Kind treffen können. Wenn sie sich streiten, können das Jugendamt und Familienberatungsstellen um Hilfe gebeten werden. Schaffen es die Eltern nicht, sich zu einigen, muss notfalls das Familiengericht eine Entscheidung treffen.
Gern erläutern wir in einem Beratungsgespräch, wie bei Problemen Abhilfe geschaffen werden kann und stehen Ihnen zur Seite!
Das häufig erwähnte "geteilte" Sorgerecht gibt es übrigens nicht.
Das alleinige Sorgerecht ist im deutschen Familienrecht der Ausnahmefall. Es ist allgemeiner Konsens, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl dient. Um nachträglich das alleinige Sorgerecht zu beantragen, müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, warum es nicht möglich ist, das gemeinsame Sorgerecht auszuüben und warum das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht.
Wenn solche Gründe vorliegen, sprechen Sie uns an, damit eine sachgerechte Bearbeitung erfolgen kann und keine Chancen vertran werden!
Wenn Sie das gemeinsame Sorgerecht beantragen wollen, weil Sie bei Geburt des Kindes nicht verheiratet waren und die Mutter sich weigert, Ihnen das gemeinsame Sorgerecht zu gewähren, sprechen Sie uns an!
Was ist mit "Aufenthaltsbestimmungsrecht" gemeint?
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts. Es umfasst das Recht und Pflicht, über den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, sondern auch, ob das Kind beispielsweise für einen längeren Urlaub ins Ausland fahren darf.
Streit über das Aufenthaltsbestimmungsrecht kommt oft auf, wenn ein Elternteil mit dem Kind umziehen möchte. Melden Sie sich frühzeitig, wenn hier keine einvernehmliche Lösung - auch nicht nach Einschaltung einer Beratungsstelle - gefunden werden kann!
Was passiert im Sorgerechtsverfahren vor dem Gericht?
Wenn ein Antrag im Sorgerechtsverfahren gestellt wird, wird das Gericht innerhalb kurzer Zeit einen Termin anberaumen, in dem alle Beteiligten zu Wort kommen. Dies ist notwendig, da das Gericht herauszufinden muss, welche Sorgerechtsregelung den Interessen des Kindes am besten entspricht. Hierzu werden die Beteiligten angehört. Auch Kinder müssen vor einer Entscheidung des Gerichts angehört werden, wenn sie drei Jahre alt oder älter sind. Außerdem wird im Regelfall ein Verfahrensbeistand bestellt, der als "Anwalt des Kindes" die Interessen des Kindes vertritt. Der Verfahrensbeistand führt daher schon vor dem Gerichtstermin Gespräche mit dem Kind, aber auch mit den beiden Elternteilen. Wird im Gerichtstermin eine einvernehmliche Regelung gefunden, der auch vom Jugendamt und dem Verfahrensbeistand zugestimmt wird, kann von einer Anhörung des Kindes durch den Richter abgesehen werden.
Wichtig ist im Sorgerechtsverfahren, dass man sich bereits frühzeitig jemanden an die Seite holt, der einem hilft, das Verfahren gut zu führen und sich mit den "Spielregeln" auskennt. Der Gerichtstermin sollte gut vorbereitet sein, d.h. man sollte wissen, was auf einen zukommt und wie man sich am besten verhält. Es hilft sehr, zu verstehen, wie bestimmte Dinge gewertet werden und worauf das Gericht Wert legt. Nur so lassen sich Lösungen erzielen, die für alle Beteiligten passend sind. Es gilt der Grundsatz: Im Sorgerechtsverfahren gewinnen entweder alle oder es verlieren alle.
Sorgerechtsfragen sind immer Angelegenheiten, die Empathie und Erfahrung erfordern. Bei Sorgerechtsstreitigkeiten sind die Kinder die Leidtragenden. Sie haben es verdient, dass ihre Interessen nicht aus den Augen verloren und mit Augenmaß durchgesetzt werden.
Sprechen Sie uns an!