Umgangsrecht
Wenn sich Eltern trennen, verändert sich auch das Leben der Kinder. Sie können nicht mehr wie vorher mit beiden Eltern zusammenleben. Es müssen jetzt Lösungen gefunden werden, bei welchem Elternteil die Kinder leben sollen und wie viel Zeit sie mit den Eltern jeweils verbringen.
Was bedeutet "Umgangsrecht"?
Das Umgangsrecht ist vor allem das Recht des minderjährigen Kindes, mit seinen Eltern und manchmal auch Dritten, wie z.B. Großeltern, Umgang zu haben. Eltern und ggf. Dritte haben ihrerseits auch das Recht, aber auch die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.
Das Recht auf Umgang ist unabhängig von der Frage des Sorgerechts. Auch nicht sorgeberechtigte Personen können ein Umgangsrecht und eine Umgangspflicht haben.
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Auf welche Art und Weise kann das Umgangsrecht ausgeübt werden?
Es gibt verschiedene Arten, wie der Umgang mit minderjährigen Kindern geregelt werden kann.
Das bekannteste Umgangsmodell ist das sog. Residenzmodell. Hier hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil und verbringt regelmäßig Zeit mit dem anderen Elternteil. Wie dies genau geschieht, ist unterschiedlich. Oft ist es so, dass das Kind jedes zweite Wochenende bei dem anderen Elternteil verbringt, oft noch zusätzlich einen Nachmittag in jeder Woche und die Hälfte aller Ferien und Feiertage. Hier gibt es viele verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die danach gewählt werden sollten, was für das Kindeswohl das Beste ist. Sinnvoll ist es in jedem Fall, planbare und feste Zeiten zu vereinbaren, damit sich alle Beteiligten darauf einrichten und verlassen können.
Lebt ein Kind abwechselnd bei dem einen und dem anderen Elternteil, handelt es sich um das sog. Wechselmodell. Häufig wird hier ein wöchentlicher Wechsel gewählt, manchmal aber auch ein anderer Turnus. Wichtig ist bei der Wahl des Wechselmodells, dass die Eltern so nah beieinander leben, dass das Kind keine extrem langen Schulwege hat, und nachmittags von beiden Elternteilen aus seine Freunde und z.B. den Sportverein oder die Musikschule besuchen kann. Das Wechselmodell erfordert gute Absprachen zwischen den Eltern und setzt gute Kommikation der Eltern voraus.
Vorenthalten möchten wir Ihnen auch das sog. Nestmodell nicht: Bei diesem Modell leben die Kinder immer in der selben Wohnung und beide Eltern haben zusätzlich eine eigene Wohnung, in der sie leben, wenn sie nicht (abwechselnd) in der Wohnung bei den Kindern leben. Dies setzt allerdings viel Vertrauen und gute Kommunikation voraus, da sich die Eltern die "Kinderwohnung" teilen, wenn auch nicht zeitgleich.
Ihr Anwalt für Familienrecht erklärt Ihnen die verschiedenen Modelle und ihre Auswirkungen, so dass Sie sich für einen guten Weg entscheiden können!
Wir werden uns nicht einig - und nun?
Es liegt zunächst in der Verantwortung der Eltern, das Umgangsrecht einvernehmlich zu regeln. Ist das nicht möglich, helfen Familienberatungsstellen und das Jugendamt mit Beratungen und Unterstützung bei gemeinsamen Gesprächen. Manchmal lässt sich aber trotz dieser Unterstützung keine einvernehmliche Lösung finden. Dann muss notfalls das Familiengericht eine Entscheidung treffen.
Nach Eingang eines Umgangsantrages wird das Gericht zeitnah einen Gerichtstermin anberaumen und im Regelfall einen Verfahrensbeistand bestellen. Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe, die Interessen der Kinder im Verfahren zu vertreten und wird noch vor dem Termin Gespräche mit den betroffenen Kindern und beiden Elternteilen führen.
Um in solchen Fällen nichts falsch zu machen und sachgerecht zu agieren bzw. reagieren, ist frühzeitige anwaltliche Hilfe unverzichtbar. Die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht hilft oft dabei, doch noch zufriedenstellende Lösungen zu finden und Eskalationen zu vermeiden. Es kann übrigens in jedem Verfahrensstadium, also auch vor Gericht, eine Einigung getroffen werden, wenn die Beteiligten das möchten.
Je früher man sich jemanden an die Seite holt, der einem hilft, das Verfahren gut zu führen und sich mit den "Spielregeln" auskennt, desto besser. Nicht nur der Gerichtstermin sollte gut vorbereitet sein, sondern auch Gespräche mit dem anderen Elternteil oder später dem Verfahrensbeistand, d.h. man sollte wissen, was auf einen zukommt und wie man sich am besten verhält. Es hilft sehr, zu verstehen, wie bestimmte Dinge gewertet werden und worauf das Gericht Wert legt. Auch ist es wichtig, das Verhalten von Kindern in Trennungssituationen auch vor dem Hintergrund ihrer altersgerechten Entwicklung einschätzen zu können. Nur so lassen sich Lösungen erzielen, die für alle Beteiligten passend sind. Es gilt der Grundsatz: Im Umgangsrechtsverfahren gewinnen entweder alle oder es verlieren alle.
Was ist, wenn das Umgangsrecht verweigert wird?
Das Umgangsrecht kann nur in extremen Ausnahmefällen verweigert werden, und zwar dann, wenn der Umgang dem Kindeswohl schadet. Das ist z.B. bei Gewalttaten der Fall oder wenn der umgangsberechtigte Elternteil unter Drogeneinfluss nicht in der Lage ist, den Umgang kindgerecht auszuüben.
Warum zu mir?
Als erfahrene Rechtsanwältin und qualifizierte Verfahrensbeiständin helfe ich nicht nur juristisch, sondern bespreche mit Ihnen, wie Sie am besten vorgehen: Im gerichtlichen Verfahren selbst und auch schon im Vorfeld. Sie erfahren, worauf es ankommt, wie Kinder je nach Alter und Entwicklung auf bestimmte Dinge reagieren und wie man die beste Lösung für alle Beteiligten erreichen kann.
Sprechen Sie mich an! Als Spezialistin für Umgangsrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung des Umgangsrechts, wenn Ihnen der Umgang mit Ihren Kindern unberechtigt verweigert wird. Ebenso unterstütze ich Sie, den Umgang einzuschränken, wenn es aus Kindeswohlperspektive notwendig ist.