Umgangsrecht

Wenn sich Eltern trennen, verändert sich auch das Leben der Kinder. Sie können nicht mehr wie vorher mit beiden Eltern zusammenleben. Es müssen jetzt Lösungen gefunden werden, bei welchem Elternteil die Kinder leben sollen und wie viel Zeit sie mit den Eltern jeweils verbringen.

Was bedeutet "Umgangsrecht"?

Das Umgangsrecht ist vor allem das Recht des minderjährigen Kindes, mit seinen Eltern und manchmal auch Dritten, wie z.B. Großeltern, Umgang zu haben. Eltern und ggf. Dritte haben ihrerseits auch das Recht, aber auch die Pflicht zum Umgang mit dem Kind.

Das Recht auf Umgang ist unabhängig von der Frage des Sorgerechts. Auch nicht sorgeberechtigte Personen können ein Umgangsrecht und eine Umgangspflicht haben.

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Auf welche Art und Weise kann das Umgangsrecht ausgeübt werden?

Es gibt verschiedene Arten, wie der Umgang mit minderjährigen Kindern geregelt werden kann.

Das bekannteste Umgangsmodell ist das sog. Residenzmodell. Hier hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil und verbringt regelmäßig Zeit mit dem anderen Elternteil. Wie dies genau geschieht, ist unterschiedlich. Oft ist es so, dass das Kind jedes zweite Wochenende bei dem anderen Elternteil verbringt, oft noch zusätzlich einen Nachmittag in jeder Woche und die Hälfte aller Ferien und Feiertage. Hier gibt es viele verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die danach gewählt werden sollten, was für das Kindeswohl das Beste ist. Sinnvoll ist es in jedem Fall, planbare und feste Zeiten zu vereinbaren, damit sich alle Beteiligten darauf einrichten und verlassen können.

Lebt ein Kind abwechselnd bei dem einen und dem anderen Elternteil, handelt es sich um das sog. Wechselmodell. Häufig wird hier ein wöchentlicher Wechsel gewählt, manchmal aber auch ein anderer Turnus. Wichtig ist bei der Wahl des Wechselmodells, dass die Eltern so nah beieinander leben, dass das Kind keine extrem langen Schulwege hat, und nachmittags von beiden Elternteilen aus seine Freunde und z.B. den Sportverein oder die Musikschule besuchen kann. Das Wechselmodell erfordert gute Absprachen zwischen den Eltern und setzt gute Kommikation der Eltern voraus.

Vorenthalten möchten wir Ihnen auch das sog. Nestmodell nicht: Bei diesem Modell leben die Kinder immer in der selben Wohnung und beide Eltern haben zusätzlich eine eigene Wohnung, in der sie leben, wenn sie nicht (abwechselnd) in der Wohnung bei den Kindern leben. Dies setzt allerdings viel Vertrauen und gute Kommunikation voraus, da sich die Eltern die "Kinderwohnung" teilen, wenn auch nicht zeitgleich.

Ihr Anwalt für Familienrecht erklärt Ihnen die verschiedenen Modelle und ihre Auswirkungen, so dass Sie sich für einen guten Weg entscheiden können!

Wir werden uns nicht einig - und nun?

Es liegt zunächst in der Verantwortung der Eltern, das Umgangsrecht einvernehmlich zu regeln. Ist das nicht möglich, helfen Familienberatungsstellen und das Jugendamt mit Beratungen und Unterstützung bei gemeinsamen Gesprächen. Manchmal lässt sich aber trotz dieser Unterstützung keine einvernehmliche Lösung finden. Dann muss notfalls das Familiengericht eine Entscheidung treffen.

Um in solchen Fällen nichts falsch zu machen und sachgerecht zu agieren bzw. reagieren, ist frühzeitige anwaltliche Hilfe unverzichtbar. Die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Familienrecht hilft oft dabei, doch noch zufriedenstellende Lösungen zu finden und Eskalationen zu vermeiden. Es kann übrigens in jedem Verfahrensstadium eine Einigung getroffen werden, wenn die Beteiligten das möchten.

Was ist, wenn das Umgangsrecht verweigert wird?

Das Umgangsrecht kann nur in extremen Ausnahmefällen verweigert werden, und zwar dann, wenn der Umgang dem Kindeswohl schadet. Das ist z.B. bei Gewalttaten der Fall oder wenn der umgangsberechtigte Elternteil unter Drogeneinfluss nicht in der Lage ist, den Umgang kindgerecht auszuüben.

Sprechen Sie uns an! Ihr Spezialist für Umgangsrecht unterstützt Sie bei unberechtigter Umgangsverweigerung und hilft Ihnen bei berechtigter Verweigerung des Umgangs.