Vermögensauseinandersetzung

Was passiert mit meinem bzw. unserem Vermögen?

Wenn Sie sich getrennt haben und das Scheidungsverfahren vielleicht schon läuft oder sogar abgeschlossen ist, stellt sich oft die Frage, was mit dem Vermögen der Eheleute passiert. Wird es untereinander aufgeteilt und wie macht man das rechtssicher? Auch hier ist es sinnvoll, möglichst frühzeitig kompetente Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, damit eine möglichst kostengünstige und rechtssichere Lösung gefunden werden kann.

Was ist ein Güterstand?

Das Vermögen der Eheleute während der Ehe wird durch den sog. Güterstand geregelt. Wenn man keinen Ehevertrag geschlossen hat, leben Eheleute automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Man kann mit einem Ehevertrag aber auch die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft vereinbaren. Wenn Gütertrennung wirksam vereinbart wurde, muss bei einer Trennung nichts zum Vermögen geregelt werden, da das Vermögen bereits getrennt ist. Die Gütergemeinschaft wird nur sehr selten vereinbart. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, sprechen Sie uns gern an. In den weitaus häufigsten Fällen wurde keine Regelung zum Güterstand getroffen, so dass der gesetzliche Normalfall, die Zugewinngemeinschaft besteht.

Was ist ein "Zugewinnausgleich"?

Leben oder leben die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so wird dies relevant, wenn die Zugewinngemeinschaft beendet wird. Dies kann kann durch die Zustellung eines Scheidungsantrages, die Vereinbarung eines anderen Güterstandes oder durch Tod geschehen. Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft ist der Zugewinn auszugleichen. Bei Tod eines Ehegatten geschieht das pauschal durch Erhöhung des Erbteils. In den anderen Fällen ist zu prüfen, welcher Ehegatte während der Ehe den höheren Vermögenszuwachs hatte. Der Ehegatte mit dem höheren Vermögenszuwachs ist dem anderen Ehegatten in Höhe der Hälfte der Differenz zu dessen Vermögenszuwachs ausgleichspflichtig. 

Der Vermögenszuwachs wird durch den Vergleich des Anfangsvermögens mit dem Endvermögen ermittelt.

Wie das im Einzelnen funktioniert und wie das korrekt zu berechnen ist, besprechen Sie gern mit mir. Ich stehe Ihnen nicht nur bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche zur Seite und unterstütze Sie bei der rechtssicheren Vereinbarung oder der gerichtlichen Durchsetzung.