Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist ein Vertrag, den zwei Eheleute abschließen und in dem sie individuelle Regelungen für ihre Ehe vereinbaren. Denn nicht immer passen die gesetzlichen Regelungen für jede Ehe. Es kann sinnvoll sein, sie den eigenen Verhältnissen und Vorstellungen anzupassen. 

Wir als Ihr Anwalt bzw. Fachanwalt für Familienrecht erläutern Ihnen im Einzelnen, wie die gesetzlichen Regelung aussehen und welche Änderungen für Sie sinnvoll sind.

Eheverträge können vor der Eheschließung geschlossen werden oder dann, wenn Sie bereits verheiratet sind.

Eheverträge, die geschlossen werden, um die Ehefolgen nach dem Ende einer Ehe zu regeln, nennt man Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

In Eheverträgen können z.B. Regelungen zum Güterstand getroffen werden, indem z.B. Gütertrennung vereinbart wird, statt des gesetzlichen Güterstandes, der Zugewinngemeinschaft. Die Zugewinngemeinschaft kann modifiziert werden, d.h. es können beispielsweise bestimmte Vermögenspositionen aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen werden. Bei Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen wird häufig der Zugwinnausgleich bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft geregelt.

Regelungen zum Ehegattenunterhalt können vereinbart werden.

Es können auch Regelungen zum Versorgungsausgleich getroffen werden.

Zu beachten ist, dass Eheverträge nicht "am Küchentisch" oder privatschriftlich wirksam geschlossen werden können. Sie müssen beim Notar beurkundet werden, der sich ein Bild davon macht, ob beide Ehegatten informiert sind und wissen, was sie vereinbaren.

Lassen Sie sich von Ihrer Anwältin für Familienrecht beraten!